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Unsere Erfahrung zeigt, dass Sie selten alleine mit Ihrem Wunsch nach einer effizienteren Verwaltung sind, die kostenoptimierter Ihr Eigentum bewirtschaftet. Zumeist muss sprichwörtlich nur der Stein ins Rollen gebracht werden und es stellt sich heraus, dass auch viele – zumindest eine ausreichende Mehrheit - Ihrer Miteigen­tümer, Probleme und Unzufriedenheit bei der bestehenden Verwaltung sehen und für einen Verwaltungswechsel sind oder diesem zumindest nicht ablehnend gegen­über stehen. Der Versuch einen Wechsel der Verwaltung herbeizuführen, endet daher in den meisten Fällen erfolgreich. Hinsichtlich der Formalitäten gibt es (nur) wenige gesetzliche Besonderheiten die genau einzuhalten sind, um einen rechtskräftigen Beschluss herbeizuführen.


 

Hier erhalten Sie einen Überblick
Grundlegende Punkte & der Ablauf

Im Folgenden möchten wir Ihnen die grundlegenden Punkte und den Ablauf des Verwalterwechsels übersichtlich darstellen.

 

1. Kontaktaufnahme mit Miteigentümern

  • Wenn Sie selbst im Objekt wohnen, werden Sie in der Regel andere (im Haus lebende) Miteigen­tümer kennen und sich gelegentlich über die mangelnde Verwaltungsleistung unterhalten. Sprechen Sie Ihre Bedenken bei anderen Miteigentümern an um zu erfahren, ob Sie mit Ihrem Wunsch nach einem Verwaltungswechsel alleine da stehen.
  • Je mehr Miteigentümer im Vorfeld für einen Verwaltungswechsel sind, desto einfacher wird die spätere Beschlussfassung sein. Eine Mehrheit an Initiatoren für einen Verwaltungswechsel lässt auch Unentschlossene oder Miteigentümer die nicht im Objekt leben und generell weniger Interesse an den Abläufen in der Liegenschaft haben, zeigen, dass offenbar Handlungsbedarf besteht und dieser von einer breiteren Basis unterstützt wird.


2. Überprüfung des bestehenden Verwaltungsvertrages

  • Ist der Verwaltungsvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, endet er grundsätzlich mit Zeitablauf und ist eine frühzeitige Kündigung in der Regel nur möglich, wenn die Hausverwaltung ein grobes Verschulden trifft.
  • Die in der Regel unbefristeten Verwaltungsverträge sind durch ordentliche Kündigung zu beenden.


3. Einholung von Angeboten anderer Hausverwaltung

  • Holen Sie sich unverbindlich Angebote anderer Hausverwaltungen ein und vergleichen Sie diese hinsichtlich Leistungsumfang und Honorar.


4. Beschlussfassung über den Verwaltungswechsel

  • Entscheidungen der Wohnungseigentümer werden durch Beschlüsse gefasst.
  • Die Kündigung des Verwaltervertrages stellt eine ordentliche Verwaltungsmaßnahme dar. Stimmberechtigt sind alle zum Zeitpunkt der Abstimmung im Grundbuch eingetragenen Wohnungseigentümer.
  • Beschlüsse über ordentliche Verwaltungsmaßnahmen werden mit einfacher Mehrheit gefasst.

 

Wichtige Informationen:
Inhalt der Beschluss­fassung

Die Beschlussfassung über den Verwaltungswechsel besteht aus zwei Beschlüssen

  • der Abberufung der bisherigen Hausverwaltung
  • der Bestellung der neuen Hausverwaltung

Die Beschlüsse können zeitlich völlig getrennt voneinander oder im Rahmen derselben Beschluss­fassung gefasst werden, was aufgrund der Vereinfachung des Ablaufs zu bevorzugen ist.


Unser Angebot für Sie

Die ReBa-Immobilis berät Sie gerne bei Ihrem Vorhaben, den Wechsel der Hausverwaltung herbeizu­führen. Wir garantieren Ihnen nicht nur besten Service und Qualität nach der Bestellung zu Ihrem Haus­verwalter sondern unterstützen Sie gerne auch bereits im Vorfeld – völlig kostenlos und unver­bindlich – bei der Vorbereitung auf dem Weg zum Verwaltungswechsel.


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